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Es gab sicher Gründe dafür, dass Sie sich damals, als Ihr Jahrgang gefirmt wurde, irgendwann zwischen der 6. und 10. Jahrgangsstufe, nicht haben firmen lassen. Das kommt gar nicht so selten vor. Leider lassen sich nur ca. 50% der Erstkommunionjahrgänge später auch firmen.

Umso erfreulicher ist es, dass immer häufiger Erwachsene anfragen, wie man das „Verpasste“ nachholen kann. Vielleicht wurde man von Geschwistern oder guten Freunden gefragt, ob man das Taufpatenamt eines Kindes übernehmen würde, und stellt dann fest, dass das ohne eigene Firmung nicht geht. Es gibt aber auch noch andere Gründe, die in einem den Wunsch wecken können, das Sakrament der Firmung gespendet zu bekommen.

Eine gute Nachricht!

Für die Firmung ist es nie zu spät!

Voraussetzungen dafür sind:

  • Taufe
  • Erstkommunion
  • Mitglied der Katholischen Kirche
  • Eine gute Vorbereitung

Wenn diese vier Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Firmung als Erwachsene/r nichts im Wege. Im Bistum Würzburg finden die Erwachsenenfirmungen 2x im Jahr statt.

Termine 2024

  • Sa. 18. Mai, 14:00 Uhr, Neumünster Würzburg: Anmeldeschluss für die Vorbereitung 22. März
  • Sa. 12. Oktober, 14:00 Uhr, Neumünster Würzburg: Anmeldeschluss für die Vorbereitung 16. August

Die Vorbereitung auf die Erwachsenen-Firmung findet an ca. 4 Terminen in unserer Pfarrei statt!

Wenn Sie sich für die Erwachsenenfirmung interessieren, dann melden Sie sich bei mir für ein erstes Infogespräch: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wenn Sie sich gleich für die Vorbereitung online registrieren möchten, dann können Sie das hier tun, wir nehmen danach Kontatk zu Ihnen auf:

https://bistumwuerzburg.viadesk.com/do/surveyfrontwrite?id=8442886-737572766579

 

Hier noch ein paar Infos zur Firmpatenschaft

Der Firmpate/die Firmpatin muss katholisch getauft und gefirmt sein, sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen sind möglich); ausserdem muss er/sie Mitglied der katholischen Kirche sein. 

Mehrere Paten sind möglich. Es können die Taufpaten sein, müssen aber nicht. Geschwister können das Patenamt übernehmen, aber nicht die leiblichen Eltern. Falls der Firmpate an der Firmung verhindert ist, kann ein Vertreter stellvertretend für den Paten mit dem Firmling im Firmgottesdienst mitgehen.

Evangelische Christen können, zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin, als Firmzeuge zugelassen werden.

 

Für das FirmTEAM

Diakon Stefan Gehringer

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